Das höchste universitäre Kollegialorgan der gesellschaftlichen Selbstverwaltung ist die Konferenz der Universitätsmitarbeiterlnnen, die jährlich neu gewählt wird und aus gewählten Vertretern von Studenten, Doktoranden und Doktoren besteht. Bei der Konferenz sollen alle TeilnehmerInnen des universitären Bildungsprozesses vertreten sein.  Dabei sollen mindestens 75 Prozent der Delegierten der Konferenz wissenschaftliche, wissenschaftlich-pädagogische und pädagogische MitarbeiterInnen sein, die an der Universität fest angestellt sind, und mindestens 15 Prozent sind gewählte Vertreter aus den StudentenInnen, die durch studentische Selbstverwaltung vereint sind und in direkter geheimer Wahl gewählt werden.

Der Mitgliedsbestand der Konferenz beträgt 350 Delegierte.

Zu den Aufgaben der Konferenz der Universitätsmitarbeiterlnnen gehören: 

– Abstimmung der Satzung und ihrer Änderungen sowie Ergänzungen durch den wissenschaftlichen Rat der Universität;

– jährliche Entgegennahme des Berichts des Rektors und Einschätzung der Tätigkeit;

– Kommissionswahl für Arbeitsstreitigkeiten gemäß der Arbeitsgesetzgebung;

– Erörterung nach begründeter Vorlage des Aufsichtsrates oder des wissenschaftlichen Rates der Universität der Frage der vorzeitigen Beendigung der Befugnisse vom Rektor an der Universität laut gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Gründen;

– Genehmigung der universitären Geschäftsordnung und des Kollektivvertrags;

– Entgegennahme des Berichtes über die Erfüllung des Kollektivvertrags.