Der Aufsichtsrat wurde gemäß den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine „Über die Hochschulbildung“ (Art. 37) und der Universitätsatzung (Art. 6.2) gegründet. 

Zur Kompetenz des Aufsichtsrates gehören:

  • Überwachung die Entwicklungsstrategie der Universität;
  • Popularisierung von Leistungen der Universität in der Wissenschafts- und Bildungstätigkeit; 
  • Unterstützung der Universitätsregierung bei der Realisierung der öffentlichen Politik in Hochschulbildungs- und Wissenschaftsbereichen;
  • Überwachung der Vermögensverfügung von der Universität;
  • Finanzmittelbeschaffung für die Gewährleistung der Universitätstätigkeit und Kontrolle über deren Nutzung;
  • Gewährleistung einer effizienten Interaktion zwischen der Universität und staatlichen Verwaltungsorganen, der wissenschaftlichen Gemeinschaft, politisch-gesellschaftlichen und kommerziellen Organisationen zwecks der Universitätsentwicklung;
  • öffentliche Kontrolle über die Universitätstätigkeit;
  • Teilnahme an der Entwicklung der Ausbildungs-, Wissenschafts- und Finanzstrategien der Universität; 
  • Analyse der Tätigkeit von Verwaltungsorganen der Universität bei der Organisierung und Gewährleistung von Bedingungen für professionelle Entwicklung von wissenschaftlichen, wissenschaftlich-pädagogischen Fachkräften und wissenschaftlichen Schulen; 
  • Förderung des Aufbaus einer modernen materiell-technischen Basis und Entwicklung sozialer Universitätsinfrastruktur;
  • die Stellung der Anträge auf Satzungsänderungen an den Akademischen Senat; 
  • Informationsbeschaffung über die Vermögensverfügung und Satzungsgewährleistung laut der Gesetzgebung und Satzung der Universität;
  • Vorlage zur Erörterung der Konferenz des Antrages auf Amtsenthebung vom Rektor aus Gründen, die in der Gesetzgebung und Satzung sowie im Vertrag vorgesehen sind;
  • Durchführung von anderen Maßnahmen, die zur besseren Tätigkeit der Universität beitragen.