Der Aufsichtsrat wurde gemäß den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine „Über die Hochschulbildung“ (Art. 37) und der Universitätsatzung (Art. 6.2) gegründet.
Zur Kompetenz des Aufsichtsrates gehören:
- Überwachung die Entwicklungsstrategie der Universität;
- Popularisierung von Leistungen der Universität in der Wissenschafts- und Bildungstätigkeit;
- Unterstützung der Universitätsregierung bei der Realisierung der öffentlichen Politik in Hochschulbildungs- und Wissenschaftsbereichen;
- Überwachung der Vermögensverfügung von der Universität;
- Finanzmittelbeschaffung für die Gewährleistung der Universitätstätigkeit und Kontrolle über deren Nutzung;
- Gewährleistung einer effizienten Interaktion zwischen der Universität und staatlichen Verwaltungsorganen, der wissenschaftlichen Gemeinschaft, politisch-gesellschaftlichen und kommerziellen Organisationen zwecks der Universitätsentwicklung;
- öffentliche Kontrolle über die Universitätstätigkeit;
- Teilnahme an der Entwicklung der Ausbildungs-, Wissenschafts- und Finanzstrategien der Universität;
- Analyse der Tätigkeit von Verwaltungsorganen der Universität bei der Organisierung und Gewährleistung von Bedingungen für professionelle Entwicklung von wissenschaftlichen, wissenschaftlich-pädagogischen Fachkräften und wissenschaftlichen Schulen;
- Förderung des Aufbaus einer modernen materiell-technischen Basis und Entwicklung sozialer Universitätsinfrastruktur;
- die Stellung der Anträge auf Satzungsänderungen an den Akademischen Senat;
- Informationsbeschaffung über die Vermögensverfügung und Satzungsgewährleistung laut der Gesetzgebung und Satzung der Universität;
- Vorlage zur Erörterung der Konferenz des Antrages auf Amtsenthebung vom Rektor aus Gründen, die in der Gesetzgebung und Satzung sowie im Vertrag vorgesehen sind;
- Durchführung von anderen Maßnahmen, die zur besseren Tätigkeit der Universität beitragen.