Der Rat der Bürgerschaft wurde gemäß der Universitätssatzung (Art. 7.2) und dem Beschluss der Konferenz der MitarbeiterInnen der Nationalen Iwan-Franko- Universität Lwiw vom 17.Mai 2016 gegründet. Der Rat übt die öffentliche Kontrolle über die Umsetzung von Beschlüssen der Konferenz der MitarbeiterInnen der Universität aus. In seiner Arbeit richtet sich der Rat der Bürgerschaft nach der geltenden Gesetzgebung der Ukraine, nach Erlassen und Verordnungen des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Ukraine, nach Bestimmungen über den Rat der Bürgerschaft, nach der Satzung der Nationalen Iwan-Franko-Universität Lwiw und nach Beschlüssen der Konferenz der MitarbeitterInnen der Universität. Der Rat übt seine Tätigkeit auf ehrenamtlicher Basis aus und legt seiner Tätigkeit Prinzipien der Offenheit, Gleichberechtigung, Ehrenhaftigkeit, Moralität, Unparteilichkeit und Professionalität zugrunde.

Der Rat der Bürgerschaft ist ein Organ der Konferenz der UniversitätsmitarbeiterInnen, das aus neun Personen besteht und jährlich neu gewählt wird.